PARKORDNUNG

PARKORDNUNG

Gegenseitige Rücksichtsnahme aller Besucherinnen und Besucher und der Respekt gegenüber Pflanzen und Tieren stellen für uns wesentliche Voraussetzungen für einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt dar.

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise unserer Parkordnung, zu deren Einhaltung jede/r Besucher/in verpflichtet ist.

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Unsere Parkordnung

01
Die nachfolgende Parkordnung gilt auf dem Parkgelände, den Eingangsanlagen und den Verkehrsflächen des Optikpark. Diese Parkordnung gilt für alle Besucherinnen und Besucher und wird mit dem Betreten des Geländes anerkannt.
02
Das Parkgelände darf grundsätzlich nur mit einer gültigen Eintrittskarte oder einem gültigen Akkreditierungs- bzw. Presseausweis zu den hierfür jeweils bestimmten Zeiten betreten werden. Die regelmäßigen Öffnungszeiten des Optikparks sind von April bis Oktober von 9 – 21 Uhr, letzter Einlass um 18 Uhr. Der Anfangs- sowie der Schlusstag der jeweiligen Saison kann variieren. Dauerkarten sind grundsätzlich personengebunden und nicht übertragbar. Sie gelten nur in Verbindung mit einem Lichtbild und / oder eines amtlichen Ausweisdokuments.
03
Der Aufenthalt im Park ist nur während der jeweiligen Öffnungszeiten erlaubt. Ein Rechtsanspruch auf Zutritt zum Park besteht nicht. Für besondere Veranstaltungen wird ein gesonderter Eintritt erhoben. Der Umtausch von Karten, die Rückgabe oder Ersatz für verlorengegangene Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
04
Während des Aufenthalts kann es zu Fotoaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit kommen. Besucher, die nicht fotografiert werden möchten, zeigen dies dem Optikpark-Personal vor dem Betreten des Geländes oder der Veranstaltung an.
05
Um einen geregelten und geordneten Parkbesuch zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die nachfolgend aufgestellten Verhaltensregeln beachtet und ihnen Folge geleistet wird. Insbesondere ist nicht gestattet:
  • die Entsorgung von Abfall außerhalb der dafür vorgesehen Sammelbehälter
  • das Betreten der durch Schilder ausgewiesenen Schutzgebiete und Biotope
  • die Verrichtung der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen
  • das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen, die als Waffen benutzt werden können
  • das Übernachten auf dem Parkgelände
  • das Entzünden und Betreiben von Feuerstellen bzw. das Grillen
  • das Beschädigen oder Entfernen von Pflanzen und Pflanzenteilen
  • die Durchführung von Aufzügen, Werbemaßnahmen, anderen demonstrativen Aktionen, politischer Agitation sowie jegliche Unruhestiftung
  • das Mitführen von Tieren
  • das Benutzen von Lautsprechern, Megaphonen oder sonstigen Tonverstärkern
  • das Befahren des Ausstellungsgeländes mit Kraftfahrzeugen, Fahrrädern, Skateboards, Inlineskates u. ä.
  • das Abstellen von Fährrädern an den Gebäuden des Optikparks. Gepäckstücke von Radwanderern können während des Parkbesuches auf eigene Haftung in der Parkkasse oder in den Fahrradboxen deponiert werden
  • das Erstellen von Film-, Video-, Foto- und Tonbandaufzeichnungen, außer zu rein privaten Zwecken
  • das Betreiben von Rundfunk-, Fernseh-, Funkgeräten u. ä., ausgenommen Mobiltelefone
  • Spielgeräte zweckfremd zu nutzen

 

Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Optikpark Rathenow GmbH ist gestattet:

 

  • das Betreten abgesperrter oder nicht allgemein zugänglicher Bereiche
  • das Anbieten von Waren, Leistungen, Werbeprospekten oder Warenmustern,
  • die Mitnahme von Begleithunden für Personen mit einer Behinderung (Nachweispflicht)
06
Die Optikpark Rathenow GmbH oder deren Bevollmächtigte sind berechtigt, an den Eingängen zum Ausstellungsgelände Personen und Gepäckstücke zur Vermeidung von Gefahren für die Allgemeinheit nach mitgeführten Waffen, gefährlichen Gegenständen, möglichen Wurfgeschossen sowie nicht erlaubten Gegenständen im Sinne dieser Parkordnung zu kontrollieren.
07
Nicht zulässige Gegenstände sind im Eingangsbereich zur Verwahrung zu übergeben und werden nach Verlassen des Geländes ausgehändigt bzw., sofern es sich um erlaubnispflichtige Gegenstände im Sinne des deutschen Waffenrechts handelt, und eine Erlaubnis nicht vorliegt, den zuständigen Behörden übergeben.
08
Personen, die sich einer Kontrolle entziehen oder die Abgabe von Waffen oder gefährlichen Gegenständen sowie nicht erlaubten Gegenständen verweigern, wird der Zutritt zum Ausstellungsgelände untersagt werden.
09
Die Optikpark Rathenow GmbH haftet nicht für den Verlust von Gegenständen. Die Haftung der Optikpark Rathenow GmbH und ihrer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen ist bis auf die gesetzlich vorgesehenen Fälle auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
10
Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. Fußgänger haben absoluten Vorrang und dürfen in keiner Weise behindert werden. Die Optikpark Rathenow GmbH ist befugt, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Anhänger u. ä. sowie Hindernisse jeglicher Art zu Lasten des Halters oder des Eigentümers ohne vorherige Unterrichtung entfernen zu lassen.
11
Kinder im Alter bis zu 12 Jahren sind von einer erwachsenen Aufsichtsperson, besonders in wassernahen Bereichen, ständig zu beaufsichtigen. Die Benutzung der Spielplätze, Spiel- und Sportgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder im Alter bis 15 Jahre, ohne eine erwachsene Aufsichtsperson, müssen bis 18 Uhr das Parkgelände verlassen.
12
Das Hausrecht im Parkgelände wird durch das Personal, den Sicherheits- und Ordnungsdienst der Optikpark Rathenow GmbH oder von beauftragten Dritten ausgeübt.
13
Den Aufforderungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Schuldhafte Zuwiderhandlungen gegen diese Parkordnung bzw. gegen sonstige Bestimmungen der deutschen Gesetze können eine Verweisung vom Ausstellungsgelände, ein zeitliches oder dauerhaftes Hausverbot oder den Ausschluss von einer Veranstaltung zur Folge haben.
14
Eintrittskarten und Akkreditierungsausweise verlieren unter den oben genannten Voraussetzungen mit der Aufforderung zum Verlassen des Ausstellungsgeländes ihre Gültigkeit.
Jörg Zietemann
- Bürgermeister Rathenow -
Katrin Fredrich
- Geschäftsführerin -

Kontakt


Tel.: 0 33 85 / 49 85 0
Fax: 0 33 85 / 49 85 99
Mail: info@optikpark-rathenow.de

Adresse

Optikpark Rathenow
Schwedendamm 1
14712 Rathenow
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